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Wie bewerbe ich mich am besten?

Du kannst Dich ab dem 1. Juni des Vorjahres über unser Bewerbungsportal [https://www.bewerbungsportal-justiz-nrw.de/BVPlus/views/bvplus/register/registrierung.jsf] bewerben.

 

Gibt es eine Bewerbungsfrist?

Für den Studienstart am 01.08.2024 ist das Bewerbungsportal vom 01.06.2023 bis zum 31.03.2024 geöffnet.

 

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Nach Sichtung der eingereichten Unterlagen erhältst du gegebenenfalls eine Einladung zum Vorstellungstermin. Es findet ein Gespräch in Kleingruppen statt.

 

Welche Voraussetzungen werden verlangt?

Für einen Berufseinstieg bei der Justiz solltest Du Dich für die Aufgaben und Tätigkeiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften interessieren. Du solltest Dich für das Recht der Menschen einsetzen wollen und bereit sein, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Darüber hinaus solltest Du mitbringen: 

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • Stärke in den Fächern Mathe und Deutsch
  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und zum Zeitpunkt des Studienstarts bist Du noch keine 39 Jahre alt (für die Übernahme ins Beamtenverhältnis)
  • Eine ausgeprägte Sozialkompetenz sowie eine schnelle Auffassungsgabe
  • Entscheidungsfreude, Selbständigkeit, Zuverlässigkeit, Urteilskraft, Verantwortungsbewusstsein

 

Wie lange dauert das duale Studium?

Das Duale Studium dauert 3 Jahre.

 

Welchen Abschluss/welche Abschlüsse erhalte ich nach dem dualen Studium?

Nach bestandener Rechtspflegerprüfung verleiht Dir die Fachhochschule den Hochschulgrad „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)“.

 

Mit welcher Hochschule/welchen Hochschulen kooperiert

Dein fachwissenschaftliches Studium erfolgt an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in Bad Münstereifel oder Essen.

 

In welchem Wechsel finden Theorie- und Praxisphasen statt?

Das Duale Studium startet immer am 1. August eines Jahres und teilt sich wie folgt in Theorie- und Praxisphasen auf:

  • 5 Monate fachwissenschaftliches Studium I Teil 1
  • 2 Monate fachpraktische Ausbildung I
  • 5 Monate fachwissenschaftliches Studium I Teil 2 
  • 7 Monate fachwissenschaftliches Studium II
  • 10 Monate fachpraktische Ausbildung II
  • 7 Monate fachwissenschaftliches Studium III

Das fachwissenschaftliche Studium erfolgt an der Fachhochschule, die fachpraktische Ausbildung an Gerichten und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk Köln.

 

Gibt es die Möglichkeit für ein Auslandssemester/einen Auslandsaufenthalt?

Ein Auslandssemester oder -aufenthalt ist im Rahmen des Dualen Studiums zum Diplom-Rechtspfleger (m/w/d) nicht vorgesehen.

 

Was erwartet mich in den Praxisphasen?

Deine fachpraktische Ausbildung erfolgt an unterschiedlichen Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Entsprechend der fachwissenschaftlichen Studienabschnitte lernst Du in den Praxisphasen anhand echter Fälle die Gesetzestexte anzuwenden. Du wirst jede Abteilung durchlaufen und wendest entsprechend beispielsweise das Insolvenzrecht, Handelsregisterrecht oder Zivilrecht an.

 

Was verdiene ich während meines dualen Studiums? Werden die Studiengebühren übernommen oder gibt es sonstige Zusatzleistungen?

Du verdienst schon während Deines Studiums 1.405,68 € brutto pro Monat. Zudem musst Du keine Studiengebühren zahlen und profitierst vielmehr von folgenden Zusatzleistungen:

  • Kostengünstige Unterbringung und Verpflegung während des fachwissenschaftlichen Studiums auf dem Campus der Fachhochschule für Rechtspflege.
  • Ein Beamtenverhältnis auf Widerruf schon während des dualen Studiums mit Beamtenversorgung.

 

Werden zusätzliche Schulungen vom/im Unternehmen angeboten?

Ja! Die Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen bietet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu den verschiedensten Fachthemenbereichen an. Diese Fortbildungen erfolgen während der Arbeitszeit und sind für Dich kostenlos.

 

Wie viele duale Studienplätze bietet das Oberlandesgericht Köln (jährlich) an?

Das Oberlandesgericht Köln bietet für den Starttermin 01.08.2024 rund 100 Duale Studienplätze an.

 

Habe ich die Möglichkeit, anschließend noch einen Master zu absolvieren?

Einen Masterstudiengang bieten wir nicht an. Mit Deinem Diplom-Abschluss hast Du bei uns allerdings die Möglichkeit, in unterschiedlichen Aufgabenfeldern und Gerichtsbarkeiten (z.B. dem Finanz-, Arbeits- oder Verwaltungsgerichten) tätig zu werden. Außerdem kannst Dich zum Amtsanwalt – einem „kleinen“ Staatsanwalt – oder zur Führungskraft (z.B. zur Geschäftsleitung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft) weiterbilden. Außerdem ist die Teilnahme am Förderprogramm JURA (anschließendes Jura-Studium) möglich.

 

Wie sehen die Übernahmechancen nach dem Studium aus?

Sehr gut! Da wir bedarfsgerecht ausbilden, ist Deine Chance, nach Abschluss Deines Studiums in das Beamtenverhältnis auf Probe und weiter in das Beamtenverhältnis aus Lebenszeit übernommen zu werden, sehr hoch.

 

Freie duale Studienplätze per E-Mail?

Wir schicken dir regelmäßig Infos über freie duale Studienplätze und Unternehmen, die ein duales Studium anbieten.


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