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Wer übernimmt die Studiengebühren im dualen Studium?

Auch duale Hochschulen und Berufsakademien können für das duale Studium Studiengebühren verlangen. Oft werden die Studiengebühren vom Unternehmen getragen. Aber ist das tatsächlich immer so? Und übernehmen die Unternehmen die gesamte Summe? Wir erklären dir hier, worauf du bei der Vertragsabschließung achten solltest!

Wie viel kostet das duale Studium?

Häufig nichts oder wenig, denn meistens übernehmen die Unternehmen die Studiengebühren ganz oder teilweise für das duale Studium. Allerdings sind sie nicht dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Diese Frage mag sich der ein oder andere stellen, auch wenn sie bei den meisten dual Studierenden tatsächlich zweitrangig ist, wie du im Laufe dieses Artikels sehen wirst.

Beim klassischen Vollzeit-Studium ist es hingegen üblich, dass man an privaten Hochschulen und Berufsakademien Studiengebühren pro Monat bzw. Semester bezahlen muss. Du siehst also, in puncto Studiengebühren sind dual Studierende im Vorteil, zumindest in der Regel, denn es gibt auch tatsächlich Ausnahmen, zum Beispiel in bestimmten Gesundheitsberufen.

Wir sehen uns das einmal genauer an. Welche Möglichkeiten haben die Unternehmen, die Studiengebühren zu übernehmen bzw. welche Modelle gibt es? Und was machst du, wenn das Unternehmen die Gebühren nicht übernimmt? Antworten gibt es hier.

Studiengebühren: Alle Infos

Die verschiedenen Modelle

Die Höhe der Studiengebühren ist nicht pauschal festgelegt, sondern variiert von Hochschule zu Hochschule. Grundsätzlich kannst du an privaten Hochschulen mit einem Betrag zwischen 300 und 600 Euro monatlich rechnen. An staatlichen Hochschulen wie der DHBW werden lediglich Semesterbeiträge fällig.

Wie genau die Zahlung der Studiengebühren bei dir im Unternehmen gehandhabt wird, sollte auf jeden Fall im Ausbildungs-/Arbeitsvertrag festgehalten sein. Am besten fragst du bereits beim Vorstellungsgespräch, ob die Studiengebühren übernommen werden, wenn es nicht ohnehin bereits in der Stellenanzeige stand. Denn wenn du selbst (vielleicht auch nur teilweise) dafür aufkommen musst, solltest du dir frühzeitig Gedanken um die Finanzierung deines dualen Studiums machen. Musst du Miete, Studiengebühren, evtl. Fahrtkosten und Lebenshaltungskosten von deinem Auszubildendengehalt bezahlen, kann es mit dem Geld doch schnell eng werden.

Im folgenden listen wir dir nun auf, welche Möglichkeiten die Unternehmen haben, die Studiengebühren zu übernehmen.

Komplette Übernahme der Studiengebühren plus Gehalt

Das ist der optimale Fall! Wenn deine Firma die Studiengebühren vollständig übernimmt und dir dazu noch ein Gehalt zahlt, hast du auf jeden Fall die beste Variante erwischt. Es kann allerdings sein, dass dein Gehalt etwas niedriger ausfällt, da das Unternehmen einen Teil der Gebühren auf dein Gehalt umlegt. Trotzdem musst du dir bei dieser Variante weniger Gedanken um deine Studienfinanzierung machen, weil ein Großteil der Kosten durch die Firma abgedeckt wird – in den meisten Fällen zahlt das Unternehmen auch die Beiträge, die pro Semester an der Hochschule anfallen.

Studiengebühren auf Gehalt umgelegt

Es gibt auch den Fall, dass dein Gehalt sozusagen umgelegt wird und für die Zahlung der Studiengebühren verwendet wird. In dieser Variante wird von deinem eigentlichen Gehalt in der Regel nichts mehr übrig sein und du musst dir überlegen, wie du für deine Lebenshaltungskosten und eventuell weiter anfallende Kosten aufkommst.

Viele Studierende bekommen von ihrem Praxisunternehmen monatliche Zusatzleistungen wie zum Beispiel Zuschüsse zu Miet- oder Fahrtkosten. Damit kann dann immerhin ein Teil deiner Kosten gedeckt werden, allerdings wirst du wohl nicht darum herumkommen, dir im Vorfeld Gedanken über die Finanzierung deines dualen Studiums zu machen.

Teilen der Gebühren

Eine sehr häufige Variante ist, die Gebühren zwischen dem Unternehmen und dem dualen Studierenden zu teilen. Wie das Verhältnis dabei ist, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Oft beträgt der Anteil 50:50, es gibt aber auch andere Regelungen.

Damit kommen wir zu einem weiteren Punkt, der variieren kann: wie die Kostenübernahme geregelt ist. Entweder wird dir der Anteil direkt vom Gehalt abgezogen oder du bekommst den Anteil für die Studiengebühren zum Bruttogehalt überwiesen und kümmerst dich selbst um die Bezahlung. 

Keine Übernahme der Studienkosten

Es kommt leider auch vor, dass dein Unternehmen die Studiengebühren gar nicht bezahlt und du ganz allein dafür aufkommen musst. Gerade Firmen, die zum ersten Mal ein duales Studium anbieten und das vielleicht auch nur auf das Drängen eines Interessenten hin, kennen sich am Anfang noch nicht so gut aus und bieten daher keine Übernahme der Studiengebühren an.

In diesem Fall gilt erst recht: Informiere dich frühzeitig, wie deine Vergütung, die Studiengebühren und eventuelle Zusatzleistungen geregelt sind, denn die Studienfinanzierung durch BAföG und Co. eines dualen Studiums ist etwas komplizierter als beim klassischen Vollzeit-Studium.

Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung es für duale Studierende gibt, haben wir für dich in einem extra Beitrag zusammengestellt:

Studienfinanzierung im dualen Studium

Weitere Aspekte neben den Studiengebühren

Neben der Frage, wie genau die Übernahme der Studiengebühren geregelt ist, gibt es noch ein paar kleinere Aspekte zu beachten, die indirekt damit zusammenhängen:

Studienabbruch oder frühzeitiges Verlassen der Firma

Ein duales Studium kostet – auch die Unternehmen! Daher sichern sich die meisten Unternehmen durch bestimmte Zusatzklauseln im Arbeitsvertrag ab. Falls du also dein duales Studium mittendrin abbrichst oder falls du dich vertraglich für eine gewisse Zeit nach deinem Abschluss an das Unternehmen gebunden hast und doch vorher wechseln möchtest, kann es sein, dass du die vom Unternehmen gezahlten Studiengebühren anteilig zurückzahlen musst. Hast du dich also zum Beispiel dazu verpflichtet, mindestens drei Jahre nach deinem Abschluss im gleichen Unternehmen zu bleiben, möchtest aber bereits nach 1,5 Jahren wechseln, ist es sehr wahrscheinlich, dass du einen Teil der Studiengebühren an die Firma zurückzahlen musst.

Wie hoch die Rückzahlung ist, sollte auf jeden Fall vertraglich festgehalten werden. Wenn dieser Fall auf dich zutrifft, wendest du dich am besten an eine Rechtsberatung, die dir eine verbindliche Auskunft geben kann. Denn es kann immer vorkommen, dass Gerichtsurteile bereits zu deinen Gunsten gefällt wurden und eventuelle Klauseln in deinem Vertrag nicht mehr gültig sind.

Steuern

Die Steuern machen zwar nur einen kleinen Teil aus, aber trotzdem sollte man diesen Aspekt berücksichtigen. Denn du musst Steuern zahlen, da du ja ein regelmäßiges Gehalt ausgezahlt bekommst. Prinzipiell gilt, je höher dein Bruttogehalt ausfällt, desto mehr Abgaben wirst du haben. Das bedeutet, dein Nettogehalt kann geringer ausfallen. Es kann also sein, dass sich deine steuerlichen Abgaben ändern, wenn dir deine Firma das Geld für die Studiengebühren beispielsweise auf dein Bruttogehalt aufschlägt.

Mehr Infos zu Steuern im dualen Studium bekommst du in unserem Beitrag zu diesem Thema.

Steuern im dualen Studium

Gehalt nur während Praxisphase

Manche Unternehmen zahlen dir nur Gehalt während deiner Praxisphasen! In diesem Fall wirst du normalerweise selbst für die Studiengebühren aufkommen müssen – auch ohne regelmäßiges Einkommen.

Semesterbeiträge

Die üblichen Sozial- bzw. Semesterbeiträge werden getrennt von den Studiengebühren behandelt. Achte also auch dabei darauf, ob dein Unternehmen diese Kosten übernimmt oder ob du selbst dafür aufkommen musst. Der Semesterbeitrag ist aber auf jeden Fall deutlich geringer als eventuell anfallende Studiengebühren und liegen zwischen 200 und 300 Euro im Semester, manchmal sogar drunter.

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