Die Steuern, die von deinem Bruttolohn abgezogen werden, sind die Einkommenssteuer (auch Lohnsteuer genannt) und evtl. die Kirchensteuer.
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer, auch Lohnsteuer genannt, ist umso höher, je mehr du verdienst. Die genaue Höhe des Steuersatzes hängt von deiner Steuerklasse ab. Gute Nachrichten für dual Studierende: Lohnsteuer musst du nur zahlen, wenn du mehr als 9.408 Euro im Jahr verdienst. Dieser Betrag ist der aktuelle Grundfreibetrag 2020. Die meisten dual Studierenden liegen mit ihrem Jahresgehalt darunter und müssen deshalb keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer zahlen. Allerdings ist es üblich, dass die Lohnsteuer zunächst vom Finanzamt einbehalten wird – du bekommst sie aber wieder, wenn du im Folgejahr eine Steuererklärung machst. Mit der Steuererklärung kannst du Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmaterial, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, Umzugskosten…) steuerlich geltend machen: Das heißt, du minderst deinen Bruttolohn. Und es kommt noch besser: Mindestens 1.000 Euro im Jahr werden automatisch vom Finanzamt als sogenannte „Werbungskostenpauschale“ von deinem zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen. Liegt dein Jahreseinkommen im dualen Studium abzüglich der Werbungskosten dann unter dem Grundfreibetrag, bekommst du die einbehaltene Lohnsteuer zurück. Also immer gut alle Belege aufbewahren!
Kirchensteuer
Wenn du Mitglied in einer Kirche bist, wird außerdem die Kirchensteuer fällig. Der Kirchensteuersatz liegt zurzeit bei 9 % (in Bayern und Baden-Württemberg 8 %) der Einkommens- bzw. Lohnsteuer. Das bedeutet auch: Zahlst du keine Lohnsteuer, fällt die Kirchensteuer komplett weg.
Der Solidaritätszuschlag – oder kurz: Soli – wird erst fällig, wenn deine Einkommensteuer höher als 972 Euro pro Jahr bzw. 81 Euro im Monat ist. Weil das aber wohl bei kaum einem dual Studierenden der Fall sein wird, ist der Soli für dich im dualen Studium nicht relevant.
- Es ist sehr wahrscheinlich, dass du als dual Studierender keine oder nur sehr wenig Steuern zahlen musst.
- Die Lohnsteuer bekommst du in vielen Fällen erstattet, wenn du eine Steuererklärung machst.
Als dual Studierender bist du sozialversicherungspflichtig, das heißt, du musst in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Das war nicht immer so, ist aber seit Januar 2012 wieder der Fall. Die Versicherungspflicht besteht übrigens für den gesamten Studienzeitraum, also auch für die Theoriephasen.
Die Sozialversicherung gliedert sich in folgende Beträge auf:
Krankenversicherung: Der genaue Beitragssatz ist von der Wahl deiner Krankenkasse abhängig. 14,6 % von deinem Bruttogehalt sind festgeschrieben – diesen Satz teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell von den Versicherten erhebt. Er liegt im Durchschnitt bei 1,1 %. Seit 2019 werden die Kosten dieses Zusatzbeitrags ebenfalls zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt. Weitere Infos rund um die Krankenversicherung im dualen Studium findest du hier.
Pflegeversicherung: Der Beitragssatz der Pflegeversicherung, den du dir ebenfalls mit deinem Arbeitgeber teilst, liegt bei 3,05 %. Bist du kinderlos und hast das 23. Lebensjahr überschritten, kommt noch ein Zuschlag dazu.
Rentenversicherung: Der Gesamtbetrag liegt zurzeit bei 18,6 %. Die Hälfte davon zahlt wieder der Arbeitgeber.
Arbeitslosenversicherung: Auch bei der Arbeitslosenversicherung teilst du dir mit dem Unternehmen den Beitragssatz von 2,5 %.
- Rechnet man alle Sozialversicherungsbeiträge zusammen und zieht den Arbeitgeberanteil ab, kommt man auf ca. 20%.
- Das heißt ca. 20% von deinem Brutto-Einkommen musst du in die Sozialversicherung einzahlen.
Damit du dir das Ganze besser vorstellen kannst, haben wir einmal beispielhaft durchgerechnet, wie hoch die einzelnen Steuern und Sozialversicherungsabgaben bei einer Ausbildungsvergütung von 850, 950 und 1.050 Euro im Monat im dualen Studium sind: Von einem Bruttolohn von 850 Euro im Monat bleiben zum Beispiel 680 Euro Nettolohn übrig. Bitte beachte aber: Es handelt sich hier nur um Richtwerte, die in der Realität leicht abweichen können.
Bruttolohn | 850 Euro | 950 Euro | 1.050 Euro |
---|
Lohnsteuer | 0 | 0 | 0 |
Solidaritätszuschlag | 0 | 0 | 0 |
Kirchensteuer | 0 | 0 | 0 |
Krankenversicherung | 67 | 75 | 82 |
Pflegeversicherung | 13 | 14 | 16 |
Rentenversicherung | 79 | 88 | 97 |
Arbeitslosenversicherung | 11 | 12 | 13 |
Nettolohn | 680 Euro | 760 Euro | 840 Euro |
Du verdienst deutlich weniger oder mehr? In der folgenden Tabelle findest du für viele Bruttogehälter das entsprechende Nettogehalt. Hierbei handelt es sich allerdings ebenfalls um beispielhafte Berechnungen, aus denen sich kein Anspruch ableiten lässt.
Bruttolohn / Monat | Nettolohn / Monat |
---|
500 € | 400 € |
550 € | 440 € |
600 € | 480 € |
650 € | 520 € |
700 € | 560 € |
750 € | 600 € |
800 € | 640 € |
850 € | 680 € |
900 € | 720 € |
950 € | 760 € |
1.000 € | 800 € |
1.050 € | 840 € |
1.100 € | 874 € |
1.150 € | 907 € |
1.200 € | 940 € |
1.250 € | 973 € |
Achtung: Die in den beiden Tabellen aufgeführten Werte basieren auf folgenden Rahmenbedingungen: Jahr 2019, Steuerklasse I, Kirchenmitglied, Bundesland: Baden-Württemberg, 20 Jahre alt, gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag: 1,1%.