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Justiz Hessen - Oberlandesgericht Frankfurt am Main

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Wie bewerbe ich mich am besten?

Online über unser Stellenportal (stellensuche.hessen.de)

Gibt es eine Bewerbungsfrist?

Ja - die aktuelle Bewerbungsfrist ist immer auf unserer Karriereseite zu finden.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Das Auswahlverfahren beginnt mit einer Vorauswahl aufgrund der von dir vorgelegten Bewerbungsunterlagen.

Nach erfolgter Prüfung der Bewerbung wirst du zu einem Online-Test eingeladen oder erhältst auf Grund mangelnder Voraussetzungen eine Absage.

Nach bestandenem Test möchten wir dich gerne in einem persönlichen Interview kennenlernen.

Welche Voraussetzungen werden verlangt?

  • Berechtigung für ein Hochschulstudium (Abitur, Fachhochschulreife) oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz (Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.)
  • Höchstalter 40 Jahre

Wie lange dauert das duale Studium?

3 Jahre

Welchen Abschluss / welche Abschlüsse erhalte ich nach dem dualen Studium?

Diplom-Rechtspfleger - FH - (m/w/d)

Mit welcher Hochschule kooperiert das Oberlandesgericht / die Justiz Hessen?

Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege - Studienzentrum - Rotenburg an der Fulda

In welchem Wechsel finden Theorie- und Praxisphasen statt?

Du absolvierst als Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter ein 3-jähriges duales Studium (auch Vorbereitungsdienst genannt), welches theoretisches Wissen und praktische Anwendung optimal verbindet. Studienzeiten an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda wechseln sich mit Berufspraktika bei Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften ab.

Freu dich auf abwechslungsreiche und interessante Studienabschnitte:

  • 11,5 Monate Fachstudium I mit einem 1-wöchigen Einführungspraktikum bei deinem Ausbildungsamtsgericht
  • 4,5 Monate Berufspraktikum I
  • 9,5 Monate Fachstudium II
  • 7,5 Monate Berufspraktikum II
  • 3 Monate Fachstudium III

Während der Fachstudien lernst und wohnst du größtenteils in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege oder an einem der weiteren Ausbildungsstandorte des Studienzentrums in Rotenburg an der Fulda.

Gibt es die Möglichkeit für ein Auslandssemester/einen Auslandsaufenthalt?

Nein

Was erwartet mich in den Praxisphasen?

In den beiden Berufspraktika lernst du, wie du theoretisches Wissen in die Praxis umsetzt. Dabei wirst du von deiner Ausbildungsleitung als zentrale Ansprechperson betreut und durchläufst fast alle Abteilungen des Gerichts. Auch die Staatsanwaltschaft lernst du kennen. Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder unterstützen dich dabei persönlich.

Was verdiene ich während meines dualen Studiums? Werden die Studiengebühren übernommen oder gibt es Zusatzleistungen?

Du bekommst (inkl. Sonderzahlungen) monatlich knapp 1670 € Anwärterbezüge, musst KEINE Studiengebühren bezahlen und bist ab dem 1. Tag verbeamtet.

Werden zusätzliche Schulungen vom/im Unternehmen angeboten?

Es gibt zahlreiche Schulungen, Fortbildungen und ein umfassendes Gesundheitsmanagement, zu welchen du dich anmelden bzw. an denen du teilnehmen kannst.

Wie viele duale Studienplätze bietet das Oberlandesgericht / die Justiz Hessen (jährlich) an?

Ca. 80

Habe ich die Möglichkeit, anschließend noch einen Master zu absolvieren?

Nein. Die hessische Justiz bietet dir vielfältige Einsatzmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen an. Mit deinem qualifizierten dualen Studium kannst du in allen Abteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten. Aber auch das Justizministerium, das Oberlandesgericht oder die IT-Stelle der hessischen Justiz bieten interessante Arbeitsplätze. Dabei unterstützen wir dich durch qualifizierte Weiterbildung, z.B. zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt (nach einer 3-jährigen Bewährungszeit) Aufbaustudium Justizmanagement (Erwerb zusätzlicher Qualifikationen für die Wahrnehmung vielfältiger verantwortungsvoller Tätigkeit im Bereich der Justizverwaltung) Beförderungen sind bis zur Oberamtsrätin bzw. zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13) möglich. Einige leitende Funktionen in der Justizverwaltung eröffnen dir auch den prüfungsfreien Aufstieg in den höheren Justizverwaltungsdienst (bis Besoldungsgruppe A 16).

Wie sehen die Übernahmechancen nach dem Studium aus?

Nach dem Studium wirst du grundsätzlich übernommen (99 %). Noch dazu bieten wir dir flexible Arbeitszeitmodelle mit der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.

Freie duale Studienplätze per E-Mail?

Wir schicken dir regelmäßig Infos über freie duale Studienplätze und Unternehmen, die ein duales Studium anbieten.


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