Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit rund 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz bieten wir an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) zum 1. September 2025 zwei Studienplätze für das
Duale Studium Verwaltungsinformatik
(Bachelor of Science) (m/w/d)
mit anschließendem Einsatzbereich in Abteilung V (Informationstechnik) des BfJ.
- Duales Studium/Standort: HS Bund, Standort Münster (Theorie); BfJ Bonn (Praxis)
- Laufbahn: gehobener Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
- Bewerbungsfrist: 3. November 2024
- Status bei Einstellung: Verbeamtung auf Widerruf
Die Abteilung V ist zuständig für vielfältige Aufgaben im IT‑Bereich wie z. B. Grundsatzfragen, IT‑Planung, IT‑Qualitäts- und Anforderungsmanagement sowie die Softwareentwicklung und den IT‑Service.
Ihr Studienverlauf:
Für das Studienjahr 2025 erfolgt erstmals eine Umstellung vom Diplom auf den Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.). Der Studiengang befindet sich aktuell im Akkreditierungsprozess, weshalb sich noch einzelne der nachfolgend aufgeführten Aspekte ändern können:
- dreijähriges duales Studium (24 Monate Theorie an der HS Bund am Standort Münster, 12 Monate Praxis im BfJ in Bonn)
- Studieninhalte/Säulen: Informatik (50 %), Verwaltungsmanagement, Digitale Verwaltung (30 %) und Allgemeine Verwaltungslehre, IT‑Recht (20 %)
- Unterbringungsmöglichkeiten in Form eines möblierten Einbettzimmers mit Dusche und WC (über das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung)
- nähere Informationen zum Studiengang (Studienverlauf und organisatorische Rahmenbedingungen) entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der HS Bund (www.hsbund.de) sowie des BfJ (www.bundesjustizamt.de)
Ihr Profil:
- (Fach‑)Hochschulreife oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss bzw. das voraussichtliche Erreichen von einem der vorgenannten Abschlüsse bis zum Studienbeginn
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz
- keine Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- gesundheitliche Eignung (Überprüfung durch den betriebsärztlichen Dienst)
- Grundkenntnisse im Umgang mit moderner Informationstechnik und Interesse an ihrer Steuerung
- mathematisches Denkvermögen und ausgesprochene Fähigkeit zur logischen und kreativen Problemlösung
- strukturierter Arbeitsstil sowie effektives Selbstmanagement
- Englischkenntnisse
- hohe Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Kommunikations- und Überzeugungsstärke
Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahlentscheidung einbezogen werden, müssen sich zunächst einem schriftlichen Auswahlverfahren unterziehen. Die Entscheidung über die Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren erfolgt in Abhängigkeit vom Ergebnis des schriftlichen Teils.
Wir bieten:
- Einstellung als Beamtin oder Beamter auf Widerruf (Dienstbezeichnung: Technische Regierungsinspektoranwärterin bzw. Technischer Regierungsinspektoranwärter)
- monatliche Anwärterbezüge in Höhe von mindestens 1.744,22 Euro brutto (Stand 1. März 2024)
- nach erfolgreichem Studienabschluss Ernennung zur Technischen Regierungsoberinspektorin bzw. zum Technischen Regierungsoberinspektor auf Probe unter Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Science (B. Sc.)“/Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 10 Bundesbesoldungsordnung A
- spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit gesellschaftlichem Mehrwert und Erwerb der erforderlichen Kompetenzen, um den steigenden IT‑Anforderungen der Bundesverwaltung angemessen zu begegnen
- Aktive
Gesundheitsförderung - Ortsflexibles
Arbeiten - Flexible
Arbeitszeiten - Gutes
Arbeitsklima - Jobticket
- 30
Urlaubstage - Zukunftssicher
Job - Fort- und
Weiterbildung
Die Studienplätze können auch in Teilzeit besetzt werden. Dabei wird geprüft, ob den individuellen Wünschen zur Gestaltung der Teilzeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten sowie des Studienverlaufes entsprochen werden kann.
Das Bundesamt für Justiz ist bestrebt, den Anteil von Frauen im Bereich Informationstechnik zu erhöhen, und fordert daher qualifizierte Bewerberinnen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer Einwanderungsgeschichte, Ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft oder Ihrer geschlechtlichen Orientierung.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Für Ihre Bewerbung ist zwingend das unter www.bundesjustizamt.de/stellenausschreibungen eingestellte Bewerbungsformular zu nutzen. Dort finden Sie auch unsere Datenschutzhinweise. Das Bewerbungsformular ist Ihrer elektronischen Bewerbung als zweite Anlage oder Ihrer schriftlichen Bewerbung ausgedruckt beizufügen.
Richten Sie Ihre vollständige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) mit dem Bewerbungsformular (als separate PDF‑Datei) bis spätestens 3. November 2024
in elektronischer Form an: bewerbungen@bfj.bund.de
(mit zwei Anlagen jeweils als PDF‑Datei mit max. 8 MB)
oder an folgende Adresse: Bundesamt für Justiz
Personalgewinnung
53094 Bonn
zum Aktenzeichen 2320/6 - P1 438/2024.
Für Inhaberinnen und Inhaber von De-Mail-Konten ist der Zugang für eine verschlüsselte Zusendung über das Postfach post@bundesjustizamt.de-mail.de eröffnet.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Bei Rückfragen steht in der Personalverwaltung Frau Göbel (Tel. 0228 99 410‑4130) gerne zur Verfügung.